ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

FÜR LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

DYEMANSION GMBH.

1. Geltungsbereich: Diese Bedingungen gelten für Lieferungen, Leistungen und Lizenzen jeder Art, die die DyeMansion GmbH, Robert-Koch-Straße 1, 82152 Planegg – München („DyeMansion“) gegenüber ihren Kunden erbringt, soweit in dem zwischen DyeMansion und dem Kunden abgeschlossenen Kauf-, Lizenz-, Dienst-, Werk- oder sonstigen Vertrag („Vertrag“) keine entgegenstehenden Vereinbarungen getroffen werden.
Diese Bedingungen gehen davon aus, dass der Kunde ein Unternehmer (d.h. in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelnd), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. DyeMansion bietet „Liefergegenstände“, das sind die Sachen, Rechte, Lizenzen oder körperlichen oder unkörperlichen Werke, die Gegenstand des Vertrages sind, grds. Nur solchen Kunden und nicht etwa privaten Verbrauchern an.

2. Widerspruchsklausel: Den Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, soweit ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Eine solche Zustimmung gilt nur für den Einzelfall, nicht für frühere oder künftige Lieferungen und Leistungen.

3. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

4. Für die Auftragsbestätigung behält sich DyeMansion eine Frist von zwei Wochen ab Bestelleingang vor.

5. Technische Unterlagen, Kostenvoranschläge, Zeichnungen und Kalkulationen, die dem Kunden im Rahmen der Auftragsverhandlungen und der Vertragsausführung überlassen werden, dürfen vom Kunden nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Eigentums-, Urheber- und sonstige Rechte an derartigen Unterlagen behält sich DyeMansion vor. Für den Fall, dass der Kunde derartige Unterlagen benutzt, ohne nach dem Vertrag dazu berechtigt zu sein, ist DyeMansion berechtigt, die sofortige Herausgabe zu verlangen.

6. DyeMansion behält sich das Recht vor, bei mehrjährigen Service-, maintenance oder sonstigen langfristigen Verträgen für künftige Verlängerungszeiträume die Preise und sonstigen kaufmännischen oder rechtlichen Vertragsbedingungen einseitig unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Beginn des nächstfolgenden Verlängerungszeitraums mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag einseitig unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende der dann laufenden Vertragslaufzeit zu kündigen. Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch, so wird die Änderung wirksam. Verlangt der Kunde eine Änderung des im Vertrag vereinbarten Umfangs, wird DyeMansion in angemessener Weise versuchen, sky dweller diesen Wunsch zu erfüllen, vorausgesetzt, der Kunde trägt alle durch die Änderung verursachten zusätzlichen Kosten und Anstrengungen. Jede Änderung des Umfangs bedarf der gegenseitigen Zustimmung. Weder § 650b Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Änderungsrecht des Kunden) noch § 648a Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Kündigung von Vertragsteilen) finden keine Anwendung.

7. Lieferbedingungen: Alle Lieferungen von Liefergegenständen erfolgen EXW Planegg, Incoterms 2010. Entsprechend verstehen sich dann auch die von DyeMansion angegebenen Preise.

8. Die Einhaltung von Lieferterminen setzt die Erfüllung aller vom Kunden zu erfüllenden Lieferbedingungen voraus. Fixgeschäfte bedürfen in jedem Fall ausdrücklicher Bestätigung. Liefertermine sind nur bei ausdrücklicher Bestätigung als „verbindlich“ bindend.

9. Soweit Liefergegenstände der Aufstellung/Installation bedürfen, obliegt diese grundsätzlich dem Kunden. Wenn im Auftrag ausdrücklich vereinbart ist, dass DyeMansion die Aufstellung/Installation übernimmt, hat der Kunde auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen: (a) Hilfsmannschaften, wie z. B. Handlanger und – wenn nötig – auch Elektro- und Wasserinstallateure, (b) die zur Aufstellung und Inbetriebsetzung erforderlichen Vorrichtungen, wie Hebelzeuge, sowie die erforderlichen Bedarfsgegenstände und Bedarfsstoffe, (c) Heizung, Beleuchtung und Betriebskraft einschließlich der erforderlichen Elektro- und Kühlwasseranschlüsse bis zum Ort der Aufstellung. Die Erfüllung dieser und aller weiteren Installationsvoraussetzungen ist DyeMansion vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu bestätigen.

10. Teillieferungen bleiben vorbehalten.

11. DyeMansion behält sich vor, anstelle des bestellten Liefergegenstandes Nachfolgemodelle zu liefern, sofern auch diese die vereinbarten Spezifikationen erfüllen und nicht teurer als die bestellten Liefergegenstände sind.

12. Schutzrechte: Alle Schutz- und Verwertungsrechte an den Liefergegenständen sowie an Entwicklungen oder Entdeckungen von DyeMansion im Rahmen der Abwicklung des Vertrages verbleiben bei DyeMansion.
Das Recht des Kunden, Liefergegenstände (einschließlich von Auftragsentwicklungen) zu nutzen, ist auf die internen Geschäftszwecke des Kunden beschränkt ist, nicht ausschließlich und bestimmt sich ausschließlich nach dem Vertrag und diesen Bedingungen. Ein originalgetreuer Nachbau von Liefergegenständen ist nicht zulässig.
Der Quellcode von Software wird nur geliefert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Systemsoftware darf nur die Nutzung des Systems, für das sie ausgeliefert wurde, verwendet werden.

13. Services: Für Reparatur-, Wartungs- oder sonstige Serviceeinsätze vor Ort beim Kunden („Serviceeinsätze“) gelten die folgenden Bedingungen: 13.1. Serviceeinsätze werden nach Zeitaufwand vergütet, soweit nicht ein Dauerwartungsvertrag besteht. Bei Dauerwartungsverträgen obliegt es dem Kunden, Serviceeinsätze abzurufen. 13.2. Untersuchungen an DyeMansion Systemen vor Ort beim Kunden und sonstige Aufwände zur Erstellung von Kostenvoranschlägen gelten als Serviceeinsätze und werden nach Zeitaufwand vergütet. 13.3. Soweit sich der Aufwand für einen Serviceeinsatz durch kundenseitige Änderungen am System, mangelhafte Wartung, Pflege oder Reinigung des Systems durch den Kunden oder andere Umstände aus der Sphäre des Kunden, oder dadurch, dass der Kunde es versäumt, den Serviceeinsatz durch erforderliche Auskünfte und Hilfsmittel zu unterstützen oder andere Mitwirkungs-obliegenheiten verletzt, ist DyeMansion der Zusatzaufwand aufwandsabhängig zu vergüten. DyeMansion kann die Leistung verweigern, solange der Kunde sich nicht ausdrücklich zur Vergütung des Mehraufwandes verpflichtet.

14. Webshop. DyeMansion (im Folgenden auch "Wir") bietet registrierten Kunden (im Folgenden auch "Nutzer") die Möglichkeit, über unser Online-Bestellportal http://www.v9factoryrolex.com/ (im Folgenden "Webshop") Bestellungen aufzugeben. Für die Nutzung unseres Webshops gelten die nachfolgenden Bedingungen: Die Nutzung des Webshops ist auf Geschäftskunden beschränkt und erfordert eine Registrierung. Die im Webshop veröffentlichten Produktinformationen und Angebote stellen keine verbindlichen Angebote dar. Sie stellen weder Zusicherungen von Eigenschaften dar, noch verpflichten sie uns zum Abschluss eines Vertrages. Solche Informationen und Angebote stellen lediglich eine Aufforderung an den Nutzer dar, Angebote zum Abschluss eines Vertrages abzugeben. Alle im Webshop genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gilt § 17.
Die Bestellung des Nutzers wird endgültig und verbindlich, wenn der Nutzer im letzten Schritt des Bestellvorgangs den Button "zahlungspflichtig bestellen" anklickt. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Nutzer seine Bestellung jederzeit ändern oder den Bestellvorgang abbrechen.
Nach Abgabe der Bestellung erhält der Nutzer zunächst eine Eingangsbestätigung ("Eingangsbestätigung"). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Bestellung dar. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Annahme der Bestellung gesondert bestätigen ("Auftragsbestätigung"). Der Nutzer ist an seine Bestellung gemäß Ziff. 4 gebunden und DyeMansion wird die Bestellung innerhalb der dort genannten Frist entweder bestätigen oder ablehnen. Das Passwort für das Nutzerkonto ist streng vertraulich zu behandeln und jeder Verlust oder unberechtigte Zugriff ist unverzüglich zu melden. Der Nutzer haftet gegenüber DyeMansion für alle Bestellungen und Nutzungen unter seinem Passwort, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass das Passwort von einem unbefugten Dritten ohne Verschulden des Nutzers verwendet wurde. Wir behalten uns alle Rechte an allen Inhalten unseres Webshops (z.B. Bilder, Marken etc.) vor. Die Nutzer dürfen diese Inhalte nur im Rahmen der rechtmäßigen Nutzung des Webshops verwenden und nicht anderweitig nutzen oder vervielfältigen.
Bei der Nutzung unseres Webshops sind alle Nutzer verpflichtet, den technischen Betrieb unseres Webshops nicht zu behindern oder zu überlasten und/oder die Nutzung durch andere Nutzer nicht zu beeinträchtigen. Wir stimmen dem Setzen von Hyperlinks ("Links"), die auf unseren Webshop verweisen, zu, sofern (i) der Link nicht den falschen Eindruck einer geschäftlichen Verbindung mit DyeMansion oder einer Befürwortung fremder Leistungen oder Geschäfte durch DyeMansion erweckt, (ii) der Link ausschließlich auf der Startseite platziert wird (keine "Deeplinks"), (iii) die jeweilige Seite in einem neuen Fenster sowie vollständig angezeigt wird und auch sonst für den Betrachter deutlich macht, dass es sich um Inhalte von DyeMansion handelt (keine "Frames"). Links, die nicht den vorgenannten Anforderungen entsprechen, sind ausdrücklich untersagt. Soweit wir einen Link auf fremde Inhalte setzen, bedeutet dies nicht, dass wir die fremden Inhalte billigen oder uns zu eigen machen.
Wir behalten uns vor, die Bedingungen für die Nutzung des Webshops jederzeit durch einseitige Mitteilung mit sofortiger Wirkung zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden im Webshop veröffentlicht. Wir behalten uns das Recht vor, den Webshop jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern, einzustellen oder einzelne oder alle Nutzer von der Nutzung auszuschließen.

15. Vertraulichkeit: Beide Parteien verpflichten sich, von der jeweils anderen Partei erhaltene vertrauliche geschäftliche und technische Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für Zwecke des Vertrages zu verwenden, soweit und solange an deren vertraulicher Behandlung ein berechtigtes Interesse besteht. Diese Beschränkung gilt nicht für Informationen, die nachweislich zur Zeit der Überlassung öffentlich oder dem Empfänger bereits bekannt waren oder nach Überlassung an den Empfänger veröffentlicht werden, ohne dass der Empfänger dies zu vertreten hätte. Vertrauliche Informationen dürfen nur an Dritte weitergegeben werden, soweit es sich um Angestellte, Erfüllungsgehilfen oder Berater der Partei oder ihrer verbundenen Unternehmen (zusammen: „Gehilfen“) handelt, die zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet sind und der Kenntnis für Zwecke des Vertrages bedürfen. Jede Partei steht dafür ein, dass die Bestimmungen dieser Vertraulichkeitsklausel auch von ihren Gehilfen beachtet werden, und zwar auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen der Partei und solchen Gehilfen. Der Empfänger unterrichtet den Inhaber unverzüglich, wenn ihm von dem Inhaber übermittelte vertrauliche Informationen bereits bekannt waren, Informationen, die der Inhaber als vertraulich ansieht, bekannt geworden sind, oder er von einem Gericht, einer Behörde oder einem Dritten aufgefordert wird, vertrauliche Informationen mitzuteilen. Diese Vertraulichkeitsklausel bleibt auch nach Beendigung des Vertrages wirksam, solange und soweit an der vertraulichen Behandlung ein berechtigtes Interesse besteht.

16. Abnahme: Soweit DyeMansion für den Kunden eine individuelle Farbrezeptur erstellt oder eine andere Werkleistung erbringt, ist seitens des Kunden die Abnahme spätestens innerhalb von 2 Wochen schriftlich zu bestätigen, wenn die vereinbarten Spezifikationen im Wesentlichen erfüllt sind und das Werk keine wesentlichen Mängel aufweist.
Unbeschadet des Anspruchs von DyeMansion auf eine schriftliche Abnahmebestätigung gilt das Werk als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der vorgenannten zweiwöchigen Frist unter Angabe aller von ihm geltend gemachten Mängel, von denen mindestens ein wesentlicher Mangel auch tatsächlich vorliegen muss, ausdrücklich verweigert.

17. Zahlungsziel: Alle Rechnungen sind netto (ohne Abzug) sofort zur Zahlung fällig, sofern im Vertrag nichts Anderes vereinbart ist. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung mit der Zahlung spätestens zwei Wochen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug.

18. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in die von DyeMansion genannten Preise eingeschlossen, sondern wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

19. Preisliste: Lieferungen und Leistungen, für die keine bestimmte Vergütung vereinbart wurde, werden nach Maßgabe der bei Eingang der Bestellung geltenden DyeMansion-Preisliste berechnet.
Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde in jedem Fall nur insoweit geltend machen, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

20. Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, wenn die zugrundeliegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt auch für die Geltendmachung von – auch kaufmännischen – Zurückbehaltungsrechten. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde in jedem Fall nur insoweit geltend machen, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Vorstehende Ausschlüsse gelten nicht, wenn Forderung und Gegenforderung in der Weise rechtlich verknüpft sind, dass die eine nur in Abhängigkeit von der Erfüllung der jeweils anderen zu erfüllen ist.

21. Obliegenheiten des Kunden: Falls nicht anders vereinbart, obliegt es dem Kunden, die für die Funktion der Liefergegenstände erforderliche Umgebung gemäß den Herstellerrichtlinien zu schaffen und DyeMansion alle erforderlichen Informationen und Auskünfte zu geben. Soweit DyeMansion dem Kunden für die Installationsvorbereitung ein Unternehmen benennt, gilt dieses nicht als Erfüllungsgehilfe von DyeMansion.

22. Sach- und Rechtsmängel: Soweit der Kunde Liefergegenstände bei einem Händler erworben hat, sind Ansprüche bei Sach- oder Rechtsmängeln ausschließlich nach Maßgabe des mit dem Händler geschlossenen Vertrages bei diesem geltend zu machen. In allen anderen Fällen gilt folgendes:

22.1. Bei eventuellen Sach- oder Rechtsmängeln von Liefergegenständen kann der Kunde nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorrangig Nachbesserung oder Nachlieferung zur Beseitigung des Mangels verlangen und erst bei deren Fehlschlagen oder in den sonstigen gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen vom Vertrag zurücktreten oder die vereinbarte Vergütung mindern:

22.2. Die Rechte des Kunden bei Sach- oder Rechtsmängeln sind ausgeschlossen, soweit der Liefergegenstand nur unerheblich von Beschaffenheitsangaben abweicht und/oder die Eignung des Liefergegenstandes für die geschuldete Verwendung nur unerheblich eingeschränkt ist.

22.3. Der Kunde hat Liefergegenstände unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und Mängel oder Abweichungen zu rügen. Soweit der Kunde bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbare Lieferabweichungen, insbesondere Mängel, Mengenabweichungen oder Lieferung anderer als der bestellten Liefergegenstände nicht unverzüglich nach Ablieferung rügt, gelten diese als genehmigt wie geliefert. Die Rüge ist nicht mehr unverzüglich, wenn sie DyeMansion nicht innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung zugeht. Wenn DyeMansion die Aufstellung/Installation des Liefergegenstandes übernommen hat, ist diese anstelle der Ablieferung für den Fristbeginn maßgeblich.

22.4. DyeMansion behält sich die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. Übt DyeMansion das Wahlrecht nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist aus, geht es auf den Kunden über. DyeMansion behält sich – auch bei Werkverträgen – zwei Nacherfüllungsversuche vor, es sei denn, dieses ist dem Kunden im Einzelfall unzumutbar. Liefert DyeMansion zum Zwecke der Nacherfüllung nach, ist der Kunde zur Herausgabe des mangelhaften Liefergegenstandes verpflichtet und hat Wertersatz für Gebrauchsvorteile zu leisten.

22.5. Die Rechte des Kunden bei Sach- oder Rechtsmängeln sind ausgeschlossen, soweit der Kunde den Liefergegenstand (a) für einen anderen als den vertraglich festgelegten Zweck oder entgegen den gesetzlichen Vorschriften oder den vom Hersteller herausgegebenen Richtlinien einsetzt oder (b) ohne schriftliche Zustimmung von DyeMansion (i) bearbeitet oder verändert oder (ii) zusammen mit anderer Soft- oder Hardware einsetzt, die nicht vom Hersteller des Liefergegenstandes ausdrücklich für eine solche Verwendung zugelassen ist, es sei denn, dass die vorgenannten Umstände für den Mangel nicht ursächlich waren.

23. Rückgriff: Die Liefergegenstände sind ausschließlich für den unternehmerischen Verkehr bestimmt. Wenn Liefergegenstände weiterverkauft oder geliefert werden, haftet DyeMansion im Falle ihrer Mangelhaftigkeit für Ansprüche der Abnehmer gegen den Kunden oder für Aufwendungen, die der Kunde in diesem Zusammenhang im Verhältnis zum Abnehmer im Rahmen der Nacherfüllung zu tragen hat, nur dann, wenn DyeMansion nicht nachweisen kann, dass DyeMansion bzgl. der Mangelhaftigkeit kein Verschulden zu vertreten hat und nur in den Grenzen von Ziffer 26. Die Verpflichtung von DyeMansion zur Nacherfüllung bleibt unberührt. Die vorstehenden Ansprüche verjähren gemäß Ziffer 27. Weitergehende Ansprüche nach §§ 439, 445a/b, 478, 635 BGB sind ausgeschlossen.

24. Technologisch Bedingte Einschränkungen: Im Hinblick auf die von DyeMansion in den Produkten und dem Färbeservice eingesetzte Technologie unterliegen Liefergegenstände von DyeMansion folgenden Einschränkungen: DyeMansions Farben sind nicht lebensmitteltauglich. Das Farbergebnis ebenso wie die Verträglichkeit, Echtheit und Beständigkeit (Hautverträglichkeit, Cytotoxitität, Reibechtheit, Chemikalien-beständigkeit, UV-Stabilität und sonstige Eigenschaften) der Farben hängen wesentlich von Eigenschaften der zu färbenden Bauteile und weiteren Faktoren ab. DyeMansion kann daher weder bestimmte Eigenschaften noch die Abwesenheit von Abweichungen bei verschiedenen Färbevorgängen gewährleisten. Abweichungen im Rahmen üblicher Toleranzen begründen keine Nacherfüllungsansprüche. Es obliegt dem Kunden, die gewünschten Eigenschaften des Farbergebnisses anhand von Referenzteilen zu testen. Falls der Kunde insoweit die Festlegung spezifischer Farbtoleranzen wünscht, können diese in einem gemeinsamen Projekt basierend auf Referenzteilen definiert werden. DyeMansion stellt außerdem ggf. vorliegende Informationen zu Testergebnissen in anderen Fällen zur Verfügung, um eine erste Einschätzung zu ermöglichen, aber diese Testergebnisse sind nicht zwingend auf die Anwendung des Kunden übertragbar.

25. Beschaffenheitsgarantien bedürfen in jedem Falle einer ausdrücklichen Erklärung von DyeMansion. Eine selbständige Herstellergarantie, die einem Liefergegenstand beigefügt ist, begründet im Zweifel keine Beschaffenheitsgarantie.

26. Haftung: Eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht seitens DyeMansion besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.

26.1. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet DyeMansion nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Zusätzlich haftet DyeMansion nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, allerdings der Summe nach begrenzt auf die Vermögensnachteile, die DyeMansion bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen.

26.2. Wesentliche Vertragspflichten im vorgenannten Sinne sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages und die Erreichung des Vertragszweckes überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig nach Inhalt und Zweck des Vertrages vertrauen darf. Dies umfasst insbesondere die Verpflichtung, die Vertragsleistungen fristgemäß und in einer Weise zu erbringen, die Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum des Kunden und seiner Mitarbeiter nicht gefährdet.

26.3. Für Schäden im Zusammenhang mit dem Verlust von Daten haftet DyeMansion nur insoweit wie diese nicht durch eine angemessene regelmäßige Datensicherung hätten vermieden werden können. Ebenso haftet DyeMansion nicht für Schäden, die durch Liefergegenstände verursacht worden sind, sofern diese Schäden aufgrund einer Überprüfung der Arbeitsergebnisse derselben in regelmäßigen Abständen hätten vermieden werden können.

26.4. Im Vertrag oder diesen Bedingungen vereinbarte Beschränkungen der Haftung von DyeMansion gelten auch für die etwaige persönliche Haftung der Organe, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von DyeMansion.

26.5. Die Haftung von DyeMansion im Zusammenhang mit Sach- oder Rechtsmängeln von Liefergegenständen, die ohne Vergütung zur Verfügung gestellt werden, z.B. Demo-Versionen von Software, ist auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und arglistig verschwiegene Mängel beschränkt.

26.6. Eventuelle zwingende Produkthaftungsansprüche nach Produkthaftungsgesetz sowie Ansprüche aus einer etwaigen Beschaffenheitsgarantie, bleiben von den vorstehenden Einschränkungen unberührt.

26.7. Eine Umkehr der gesetzlichen Beweislast wird durch diese Ziffer 26 nicht begründet.

27. Verjährung: Ansprüche bei Mängeln von Liefergegenständen verjähren bei neu hergestellten Liefergegenständen nach einem Jahr, bei gebrauchten Liefergegenständen nach sechs Monaten. Mit Ablauf der vereinbarten Verjährungsfristen erlischt auch das gesetzliche Rücktrittsrecht. Die vorstehende Verjährungsfrist gilt auch für Schadenersatzansprüche aufgrund eines Mangels. Für Ansprüche:

arglistiges Verschweigen von Mängeln oder
Lieferungen, die zum Einbau in ein Bauwerk bestimmt sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben oder
grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder die fahrlässige oder vorsätzliche Tötung oder Verletzung einer natürlichen Person
aufgrund von Beschaffenheitsgarantien und/oder der gesetzliche Rückgriff und das Recht zum Rücktritt vom Vertrag aufgrund einer DyeMansion zurechenbaren Pflichtverletzung, die kein Mangel ist, unterliegen den geltenden gesetzlichen Verjährungsfristen.
Die Verjährungsfristen beginnen zu dem im Gesetz genannten Zeitpunkt. Soweit DyeMansion einen Liefergegenstand nachbessert oder austauscht oder dies versucht, bewirkt eine solche Nachbesserung oder ein solcher Austausch keine Verlängerung der Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche des Kunden in Bezug auf den nachgebesserten Liefergegenstand (einschließlich der für die Nachbesserung verwendeten Ersatzteile oder Einheiten) oder ein Ersatzprodukt. Ungeachtet der Nachbesserung oder des Austauschs verjähren die Gewährleistungsansprüche entsprechend der für den ursprünglichen Liefergegenstand geltenden Verjährungsfrist, wobei die Verjährungsfrist frühestens drei Monate nach Abschluss der Nachbesserung oder des Austauschs oder nach Ablehnung weiterer Nachbesserungs- oder Austauschversuche durch DyeMansion endet.

28. Compliance: DyeMansion unterhält eine Richtlinie zur Auswahl von Geschäftspartnern („Richtlinie“), die auf der Website von DyeMansion zugänglich ist.
Der Kunde sichert mit Abschluss des Vertrages zu, dass er und die ihm nahestehenden Personen (wie in der Richtlinie definiert) nicht an missbilligten Aktivitäten (wie in der Richtlinie definiert) beteiligt sind und eine solche Beteiligung auch nicht beabsichtigen, und verpflichtet sich, alle Bestimmungen der Richtlinie einzuhalten und DyeMansion unverzüglich zu benachrichtigen, wenn der Kunde sich in Zukunft an missbilligten Aktivitäten beteiligen oder dies beabsichtigen sollte.
Der Kunde verpflichtet sich außerdem, Produkte oder Technologien von DyeMansion nicht wissentlich an Empfänger weiterzugeben, die an missbilligten Aktivitäten beteiligt sind, und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass diese Produkte oder Technologien nicht für missbilligte Aktivitäten verwendet werden.

29. Eigentumsvorbehalt: Die Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von DyeMansion. Der Kunde ist verpflichtet, DyeMansion von allen Zugriffen Dritter auf die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren („Vorbehaltsware“), insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Beschlagnahmen, und von allen an der Vorbehaltsware eingetretenen Schäden unverzüglich zu unterrichten. Sofern die Vorbehaltsware in ein Land verbracht wird, in dem der vorstehende Eigentumsvorbehalt nicht in vollem Umfang wirksam ist, ist der Kunde verpflichtet, DyeMansion eine gleichwertige Sicherheit zu verschaffen.

30. Eigentum an ausgetauschten Teilen: Soweit DyeMansion im Rahmen der Gewährleistung, einer Herstellergarantie oder von Vertragsleistungen (z.B. Wartung oder Reparatur) Bauteile oder -gruppen ersetzt, sind die ersetzten oder zu ersetzenden Teile für DyeMansion kostenfrei an DyeMansion zu übergeben und zu übereignen.

31. Export: Der Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, Liefergegenstände und von DyeMansion gelieferte technische Informationen auszuführen, soweit dieses nicht nach den Gesetzen seines Sitzstaates und der Vereinigten Staaten von Amerika zulässig ist, und diese Verpflichtung auch seinen Abnehmern aufzuerlegen, unbeschadet der sonstigen Bestimmungen des Vertrages und dieser Bedingungen.

32. Unterauftragnehmer: DyeMansion ist berechtigt, für alle Leistungen nach dem Vertrag Unterauftragnehmer einzusetzen; die Haftung von DyeMansion gegenüber dem Kunden bleibt unberührt.

33. Erklärungen: Alle nach dem Vertrag oder diesen Bedingungen abzugebenden Erklärungen und Mitteilungen sind nur schriftlich wirksam.

34. Abtretung. Der Kunde ist nur mit der vorherigen Zustimmung von DyeMansion berechtigt, die Rechte aus dem Vertrag – mit Ausnahme von Zahlungsansprüchen – abzutreten. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden.

35. Teilnichtigkeit: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht berührt.

36. Erfüllungsort ist für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist Planegg.

37. Rechtswahl: Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen deutschem Recht. Die UN-Kaufrechtskonvention (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) findet keine Anwendung.

38. Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen Bedingungen sind die Gerichte am Sitz von DyeMansion ausschließlich zuständig, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. DyeMansion ist in jedem Falle auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

39. Sprache: Die englische Textfassung dieser Bedingungen dient nur der Information, rechtlich verbindlich ist allein die deutsche Textfassung.

Stand 06/2022

GENERAL TERMS FOR SUPPLIES AND SERVICES

DYEMANSION NORTH AMERICA INC.

1. Scope. These General Terms and Conditions shall apply to all goods, services andlicenses of any kind provided by DyeMansion North America Inc., 4020 S Industrial Dr #160, Austin, TX 78744, USA (“DyeMansion”) to (“Customer”). DyeMansion and the Customer have entered into a contract of sale or goods and/or a service, license and/or other agreement (hereafter referred to as “Contract”), these General Terms and Conditions shall apply to such Contract between the parties.

DyeMansion provides services and goods, i.e. products, rights, licenses, or tangible or intangible works (hereinafter collectively “Goods“), which are the subject matter of the Contract.

 

2. No Other Terms and Conditions. These General Terms and Conditions constitutes the entire understanding of the parties and supersedes all prior discussions, negotiations, agreements and understandings, whether oral or written, with respect to the Contract. No change or modification of General Terms and Conditions shall be valid and legally binding unless it such modifications are in writing and signed by all the parties to these General Terms and Conditions.

 

3. Quotations Any quotations which DyeMansion may provide pursuant to any Customer orders under the Contract shall not be binding on DyeMansion.

 

4. Order confirmations. DyeMansion has an absolute right to accept or reject any orders from Customer under the Contract, and orders shall not be deemed accepted until and unless DyeMansion confirms acceptance in writing of the Customer‘s order.

 

5. Technical specifications. The Customer shall refrain from using for any purpose unrelated to the Contract, copying and making available to third parties any technical specifications, drawings, quotations and calculations which the Customer may receive from DyeMansion, in particular in connection with the negotiation or the performance of the Contract or any order under the Contract. DyeMansion reserves the copyright and other rights in such materials. In the event that the Customer violates the foregoing obligation, DyeMansion shall be entitled to request immediate release and delivery of such materials.

 

6. Change requests. If Customer requests a Change to the Contract, DyeMansion will reasonably attempt to accommodate this request provided that the Customer will bear all extra cost and effort caused by the change. No change or modification of Contract shall be valid and legally binding unless if such modifications are in writing and signed by all the parties to the Contract.

 

7. Terms of Delivery. All orders for Goods by Customer accepted by DyeMansion shall be delivered according to the terms of delivery for such order, which shall be in writing and included in DyeMansion’s quotations and/or DyeMansion‘s written confirmation accepting Customer’s order.

 

8. Deliver date. Time shall not be regarded to be of the essence for any order unless expressly agreed to in writing by the parties. No delivery date shall his response be binding on DyeMansion unless such delivery date has been expressly confirmed in writing as “binding”.

 

9. Assembly or installations. Where deliverable Goods require assembly or installation, this shall be the Customer’s responsibility. Where DyeMansion has expressly assumed responsibility for the assembly/installation of Goods in writing, the Customer shall provide at its own cost and in a timely manner the following:

(a) all necessary support staff, including skilled personnel for electric installations and/or water facilities, if required;

(b) all mechanical devices required for the assembly/installation, including lifting devices, and fuel;

(c) heating, lighting and electricity, including the necessary lines to the place where the Deliverable is to be installed. The Customer shall confirm in writing that the foregoing and all other conditions for assembly/installation have been fulfilled before DyeMansion commences its work.

 

10. Partial deliveries. DyeMansion reserves the right to make partial deliveries to Customer for orders under the Contract.

 

11. Successor and Substitute Goods. DyeMansion reserves the right to supply successor or substitute Goods to the Customer for any Order(s) under the Contract accepted by DyeMansion, provided that the successor or substitute product meets the agreed specifications, as determined in the sole discretion of DyeMansion, and such successor or substitute Good is not more expensive than the Good ordered by Customer.

 

12. Intellectual Property Rights. DyeMansion reserves all intellectual property rights in and to all Goods and Services as well as any other invention, development or discovery by DyeMansion during performance of the Contract.

The Customer’s right to use any Goods (including Goods developed or customized for Customer) shall be non-exclusive, limited to Customer’s internal business purposes and otherwise only as provided in the Contract and in these General Terms and Conditions. Customer may not copy or use any intellectual property of DyeMasion without prior authorization.

The source code for any software is expressley outside the scope of Goods to be delivered to Customer for any order under the Contract unless expressly agreed to in writing by DyeMansion. Software provided by DyeMansion pursuant to any order under the Contract may only be used by Customer together with the Good(s) with which, or for which, such software has been provided under pursuant to said order under the Contract.

 

13. Support. With respect to repair, maintenance or other services provided to the Customer on site (“Service(s)”), the following additional terms shall apply and control:

DyeMansion’s Services shall be billed to Customer on a time and material basis at DyeMansion’s standard billable rate, unless DyeMansion and the Customer have entered into a separate written agreement for such Services to supersede these General Terms and Conditions.

Inspections or tests of any DyeMansion Good(s) on Customer’s site and other efforts in order to prepare a quotation or estimate shall also be considered a Service and shalle be billed to Customer on a time and material basis, at DyeMansion’s standard billable rate.

Where Services are prevented, inhibited or complicated by any modifications to DyeMansion’s Goods or by insufficient maintenance, care or cleaning of the Goods or by any other circumstances or where the Customer fails to reasonably support DyeMansion’s performance of Services with information or resources or otherwise fails to comply with its obligations, the extra cost and efforts shall be billed to the Customer on a time and material basis at DyeMansion’s standard billable rate, and DyeMansion may withhold all Services until Customer has expressly acknowledged its obligation to pay such extra cost and efforts.

 

14. Confidentiality. The parties mutually agree to keep all confidential technical and commercial information received from the respective other party strictly confidential and to refrain from using any such confidential information except as strictly required to perform the Contract for as long as the information is and remains reasonably confidential. Only information which the recipient can show was already published or known to it at the time of disclosure or that was published later without the fault of the recipient shall be exempted from this clause. Confidential Information may not be disclosed to third parties except for a disclosure to offices, employees or contractors of the recipient or its corporate affiliates (collectively “Personnel”) if and to the extent that such Personnel are bound by secrecy obligations and require knowledge of the information to perform the Contract. The parties guarantee that their Personnel are bound by, and shall comply with, a secrecy obligation corresponding to or exceeding the standard set by this clause, which secrecy obligation shall remain in force even after the end of the relationship between the party concerned and its Personnel. The recipient shall notify the owner of any confidential information in the event that it becomes aware that information which the respective other party regards as confidential has become publicly known, or if notes or media containing such confidential information are lost, or if it deems itself legally obligated to provide confidential information to any third party, including courts of law or government entities. This confidentiality clause shall remain in force even after termination of the Contract for as long as the information is and remains reasonably confidential.

 

15. Acceptance. Where DyeMansion develops customized Goods or any other Goods requiring acceptance under the Contract, these General Terms and Conditions or statutory law, the Customer shall confirm acceptance in writing within two weeks if the Goods materially conform to specifications and is free of material non-conformities.

Not limiting DyeMansion’s claim to receive an acceptance certificate, the Goods shall be deemed accepted where Customer fails to expressly refuse to accept the Goods stating all non-conformities which it alleges of which at least one material non- conformity must actually be present, within the aforementioned two week period.

 

16. Terms of Payment. All invoices shall be paid upon receipt without any deduction, unless otherwise agreed in writing by DyeMansion. Customer agrees 50% of the total price shall be due at the time of Customer’s order and 50% shall be due after shipment.

 

17. Value Added Tax shall not be deemed included in the prices quoted by DyeMansion, and, if applicable, it will be shown separately in the invoice at the rate prevailing on the date of the invoice.

 

18. Right of Retention. The Customer shall not be entitled to deduct or withhold any amounts owed to DyeMansion for any reason, except where DyeMansion has agreed in writing or such amounts are supported by a final court judgment. The foregoing shall also apply to any right of retention under civil or commercial law.

A right or retention may, in any event, only be exercised with respect to counterclaims arising from the same contract.

The foregoing exclusions shall not apply where claim and counterclaim are legally connected in such way that each obligation must only be fulfilled in consideration of fulfilment of the other.

 

19. Responsibilities of the Customer. It shall be the Customer’s responsibility to comply with any technical guidelines, such as installation requirements, which the manufacturer may have issued, and to provide DyeMansion with all information and assistance which DyeMansion may reasonably require. In the event that DyeMansion identifies to the Customer a third-party service provider, DyeMansion shall not be deemed to have assumed any liability in respect of the performance of such third-party service provider.

 

20. Limited Remedies for Defects (Warranty). Where Customer has acquired the Goods from a reseller, remedies for defects of the Goods shall exclusively be asserted vis-á- vis such reseller in accordance with the terms of the agreement between Customer and reseller. In all other cases, the following shall apply:

In the event of any defect of any Good, including any deviation from agreed specifications (collectively “Defects”) the Customer may exercise its statutory remedies for repair or replacement of such a Good, and, only where that fails or in other exceptional cases as provided for in statutory law, withdraw from the Contract or demand a reduction in the agreed price (“Warranty Claims”) only subject to the following limitations:

 

20.1 Any Warranty Claims shall be excluded unless the Defect in question substantially limits the suitability of the Good for the agreed purpose to be determined in the description of DyeMansion.

 

20.2 The Customer shall inspect all Goods and notify DyeMansion of any Defects immediately after delivery. In the absence of such immediate notice, the Customer shall be deemed to have consented to any Defects of the Goods that could have been detected, in particular, without limitation, (a) deviation from agreed specification of the Good(s), or (b) delivery of (i) a quantity or (ii) a Good other than agreed. The notice shall in particular not be deemed immediate if it is received more than 7 days after delivery, or more than 7 days after assembly/installation where DyeMansion has undertaken assembly/installation of the Goods.

 

20.3 DyeMansion reserves the right to decide whether to repair or to replace any Goods which should prove to be defective.
Where DyeMansion replaces a defective Good, the Customer shall return the defective Good to DyeMansion and compensate DyeMansion for prior use of such Good with the amount of compensation to be determined in DyeMansion’s sole discretion.

 

20.4 Furthermore, any Warranty Claims shall be excluded to the extent that the Customer (a) uses the Good for any purpose other than the contractual purpose or in violation of any applicable statute and/or any guidelines issued by the manufacturer; or (b)either (i) modifies the Good or (ii) uses of the Deliverable in connection with any hardware or software not approved by the manufacturer of the Good for such purpose, unless, in each case, the Customer has obtained DyeMansion’s prior written consent.

 

20.5 The Goods are not intended to be used by any party other than the Customer, and Customer may not sell or assign any Goods to third parties.

Where Goods are sold or distributed to third parties by Customer, DyeMansion shall not be liable for third party claims against the Customer. Any sale or assignment of the Goods in violation of this provision shall immediately terminate DyeMansion’s obligation to repair or replace the Good(s) in accordance with the warranty provisions contained in these General Terms and Conditions.

 

20.6 Limitations for Technical Reasons: The following limitations apply to DyeMansion’s Goods due to the technology used in DyeMansion’s products and coloring service: DyeMansion’s colors are not food compatible. The final color as well as the compatability, fastness and stabililty (skin compatibility, cytotoxity, rub fastness, chemical stability, UV stability and other properties) of the colors will be materially influenced by the properties of the part to be colored and also by other factors. DyeMansion can therefore neither warrant specific properties of the end result nor exclude color deviations or differences between different batches. Deviations within normal tolerances will not give rise to any remedies in warranty, to be determined in DyeMansion’s sole discretion. Customer is responsible to test desired properties by building reference parts prior to coloring serial parts. DyeMansion may also provide results conducted on individual color applications in the past for reference, but these may not be representative for Customer’s color application.

 

21. Guarantee. DyeMansion makes no guarantee or warranty of the Goods except if it has expressly provided for in the Contract, these General Terms and Conditions, or any Order. The manufacturer’s warranty issued with any Goods, if any, shall not be deemed a guarantee or warranty of DyeMansion.

 

22. Limitation of Liability. It is understood and agreed that DyeMansion HEREBY DISCLAIMS ANY AND ALL LIABLITY AND CUSTOMER SHALL ASSUME ALL RESPONSIBILITY FOR OBTAINING INSURANCE TO COVER LOSSES OF ALL TYPES. DyeMansion MAKES NO WARRANTIES, EXPRESS OR IMPLIED, EXCEPT AS SPECIFICALLY STATED HEREIN. SUCH WARRANTIES ARE IN LIEU OF ALL OTHER WARRANTIES, WRITTEN OR ORAL, STATUTORY, EXPRESS OR IMPLIED. DyeMansion SHALL IN NO EVENT BE LIABLE FOR ANY INCIDENTAL, SPECIAL, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES OF ANY NATURE, EVEN IF COMPANY HAS BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES. IN NO EVENT SHALL DyeMansion’S TOTAL LIABILITY TO Customer FOR ALL DAMAGES, LOSSES, AND CAUSES OF ACTION (WHETHER IN CONTRACT, TORT, OR OTHERWISE) EXCEED THE AMOUNT PAID BY Customer, IF ANY, FOR THE VALUE OF THE GOODS AND/OR SERVICES.

 

23. Limitation Period. Remedies for Defects, including but not limited to the right to withdraw from the Contract, shall be subject to a limitation period of twelve months for newly manufactured Goods and six months for used Goods. The foregoing limitation period shall also apply to claims for indemnification or damages, in particular incidental or consequential damages, based on Defect.

The limitation periods shall begin on the date the Order is confirmed by DyeMansion.

Where DyeMansion repairs or replaces Goods or attempts to do so, such repair or replacement shall not effect a renewal of the limitation period for the Customer’s Warranty Claims with respect to the repaired Goods (including spare parts or units used for the repair) or a replacement product. Notwithstanding the repair or replacement, such Warranty Claims shall be subject to a limitation period equivalent to the remaining limitation period applicable to the original Good(s).

 

24. Retention of Title. Until payment in full of the purchase price by the Customer,DyeMansion shall retain title to the Goods (“Reserved Deliverables”). The Customer shall advise DyeMansion without any delay of any attachments of any such Reserved Goods, in particular of any Court Order(s) or any other legal claim or seizures, as well as of any damage suffered by such Reserved Goods. In the event that any Reserved Good is shipped to or used in a country where this Retention of Title Clause is not fully valid and enforceable, the Customer shall provide DyeMansion with equivalent security.

 

25. Title in replaced parts. Where DyeMansion replaces parts or components in the context of warranty services, or provides services under a manufacturer’s warranty or other services (such as maintenance or repair), Customer shall be obligated to hand over all replaced parts to DyeMansion and transfer title to such parts to DyeMansion.

 

26. Export. The Customer agrees to refrain from exporting any Goods and technical information received from DyeMansion, from the Country the Goods have been delivered under a given Order.

 

27. Subcontractors. DyeMansion may make use of subcontractors to perform any of its obligations under the Contract or these General Terms and Conditions, provided that the use of any such subcontractors shall not limit or restrict DyeMansion’s obligations towards the Customer.

 

28. Notices. Any notices, declarations or waivers made pursuant to the Contract or these General Terms and Conditions shall be valid only if they are in writing.

 

29. No Assignment. The Customer shall not be entitled to assign its rights under the Contract to any third party without DyeMansion’s prior written consent.

30. Severability. Should one or more of the provisions of the Contract or these Conditions be or become invalid or unenforceable, the validity and enforceability of the other provisions hereof shall not be affected.

31. Governing Law. The Contract and there General Terms and Conditions shall be governed by the laws of the State of Delaware (without regard to the laws that might be applicable under principles of conflicts of law) as to all matters, including, but not limited to, matters of validity, construction, effect and performance. The United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG) shall not apply.

32. Jurisdiction. Should a lawsuit be necessary to enforce the Contract or these General Terms and Conditions, the parties agree that jurisdiction and venue are waived and suit shall be brought in the county of the principal office of DyeMansion.

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