Know-Your-Customer (KYC) Richtlinie

Anwendungsbereich dieser Richtlinie

DyeMansion ist sich seiner sozialen Verantwortung bewusst. Alle Mitarbeiter von DyeMansion tragen Verantwortung gegenüber ihrem eigenen Unternehmen, gegenüber Kunden und Lieferanten, gegenüber der Umwelt und gegenüber der Gesellschaft. Daher sollte unser Handeln stets von den Werten und Zielen geleitet sein, die in dieser Richtlinie dargelegt sind. Bitte lesen Sie die folgende Richtlinie gründlich durch, da sie verbindliche Standards setzt, die bei allen geschäftlichen Aktivitäten von DyeMansion zu beachten sind.

 

Ziel dieser Richtlinie

DyeMansion möchte nicht mit Aktivitäten in Verbindung gebracht werden, die wir als illegal oder unethisch betrachten. Das Ziel dieser Know-Your-Customer (KYC)-Richtlinie („Richtlinie„) ist es, zu verhindern, dass DyeMansion unfreiwillig Aktivitäten fördert, die wir als illegal oder unethisch betrachten. Zu diesem Zweck müssen wir unsere Lieferanten, Auftragnehmer, Kunden oder andere Geschäftspartner („Partner„) identifizieren und von ihnen verlangen, ihre (beabsichtigten) Aktivitäten offenzulegen

 

Ausschluss oder Beobachtung von Partnern

Die beigefügte Richtlinie zur Auswahl von Geschäftspartnern („Richtlinie über missbilligte Aktivitäten„) legt die Aktivitäten fest, die DyeMansion dazu veranlassen oder veranlassen können, Geschäftsbeziehungen mit einem Partner zu verweigern. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, sicherzustellen, dass DyeMansion keine Geschäfte mit Partnern tätigt, die gegen die Richtlinie zu missbilligten Aktivitäten verstoßen, indem sie die in dieser Richtlinie festgelegten Verfahren durchführen.

 

KYC Verfahren

Bevor ein Vertrag mit einem neuen Partner geschlossen wird, erhält der Partner ein Angebot und basierend auf dessen Bestellung eine Auftragsbestätigung. Die Angebotsformulare sowie die Auftragsbestätigungsformulare enthalten die folgenden Informationen:

“Mit Annahme des Angebots/Auftragsbestätigung haben wir als Geschäftspartner von DyeMansion die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DyeMansion („AGB„) und die DyeMansion KYC Policy (“Richtlinie”), welche auf unserer Website (www.dyemansion.com) zu finden sind, zur Kenntnis genommen und erklären folgendes:

  1. Der Partner stimmt zu, dass die AGB für die gesamte Geschäftsbeziehung und alle zukünftigen Geschäfte Anwendung finden, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich abweichende Bedingungen vereinbart werden.
  2. Nach angemessener Prüfung sichert der Partner hiermit zu, dass der Partner und die ihm nahestehenden Personen (wie in der Richtlinie definiert) nicht an missbilligten Aktivitäten (wie in der Richtlinie definiert) beteiligt sind und eine solche Beteiligung auch nicht beabsichtigen, und verpflichtet sich, alle Bestimmungen der Richtlinie einzuhalten und DyeMansion unverzüglich zu benachrichtigen, wenn der Partner sich in Zukunft an missbilligten Aktivitäten beteiligen oder dies beabsichtigen sollte.

Die Geschäftsbeziehung mit dem Partner kann erst aufgenommen werden, wenn das Formular zur Registrierung des Accounts wahrheitsgemäß ausgefüllt und mit Datum und Firmenstempel unterzeichnet ist.

 

Follow-up

Sie sollten stichprobenartig oder, wenn der potenzielle Partner oder die Art der potenziellen Transaktion dies rechtfertigen, jeweils unabhängig prüfen, ob es Grund zu der Annahme gibt, dass der Partner an Aktivitäten beteiligt ist, die zu einem Ausschluss oder einer Beobachtung gemäß den Bestimmungen der Richtlinie über missbilligte Aktivitäten führen. Sollte sich der Partner weigern, das Formular auszufüllen, oder sollte der Partner Aktivitäten offenlegen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie über missbilligte Aktivitäten fallen oder fallen könnten, müssen Sie dies unverzüglich Ihrem Vorgesetzten melden, der dann über die nächsten Schritte entscheidet.

Gleichermaßen müssen Sie auch nach Beginn der Geschäftsbeziehung unverzüglich alle Tatsachen oder Umstände melden, die darauf hindeuten, dass ein Partner an Aktivitäten beteiligt sein könnte, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie über missbilligte Aktivitäten fallen oder fallen könnten, und die DyeMansion nicht mitgeteilt wurden. Sie müssen dies unverzüglich Ihrem Vorgesetzten melden, der dann über die nächsten Schritte entscheidet.

 

Dokumentation

Die Dokumente werden im Konto des Partners im ERP-System gespeichert und können dort langfristig eingesehen werden.

Stand 02.2022

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